Die AKJS Brandenburg als landesweite Stelle für den Jugendschutz und Jugendmedienschutz in Brandenburg begrüßt den Entwurf zum  „Gesetz zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg – Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG)“  ausdrücklich und möchte mit einigen Anregungen zur Qualitätsentwicklung des Entwurfes konstruktiv beitragen.

Besonders positiv bewerten wir die Herausstellung des Themenfeldes Jugendmedienschutz, dem als wichtiger Teil des Kinder- und Jugendschutzes hier besondere Aufmerksamkeit zuteil wird. Darüber hinaus regen wir an, die pädagogische Prävention, die im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz verankert ist und auf die Sensibilisierung und Stärkung junger Menschen gegenüber Risiken abzielt, als unabdingbares Element des Kinder- und Jugendschutzes mitzudenken.

Zu dem vorgeschlagenen Entwurf merkt die AKJS u.a. folgende übergreifende Punkte an:

  • Pädagogische Prävention als wichtiger Teil eines Gesamtkonzeptes zum Schutz von Kindern
    und Jugendlichen
  • Jugendschutz und Jugendmedienschutz als obligatorische Aufgabe der Jugendhilfe im
    Jugendhilfeplan vorsehen
  • Jugendmedienschutz als Aufgabe der Fachstelle für Jugendschutz statt Fachstelle
    Kinderschutz

Wie auch in der gemeinsamen Stellungnahme der landesweiten Fachverbände und – Einrichtungen
möchten wir als AKJS darum bitten, für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses mehr
Zeit einzuplanen, um die vielen wichtigen Anregungen ausreichend diskutieren und einarbeiten zu
können.

 

Stellungnahme der AKJS in voller Länge PDF

Gemeinsame Stellungnahme von Landesverbänden und -einrichtungen in den Bereichen Jugendarbeit,
Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Jugendschutz PDF

 

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