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PRÄVENTION

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JUGENDMEDIENSCHUTZ

Jugendmedienschutz als eine zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes

Die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz sollen junge Menschen vor medialen Inhalten schützen, die eine entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Wirkung haben können. Dabei geht es zum einen darum, dass Gefährdungen nicht entstehen (struktureller Jugendschutz), dass über Risiken aufgeklärt und Kompetenzen vermittelt werden (erzieherischer Jugendschutz) und existierende Gefährdungen geregelt werden (gesetzlicher Jugendschutz).

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und somit sieht der gesetzliche Jugendmedienschutz mediale Schonräume vor, die das unbeeinträchtigte Heranwachsen und die Entwicklung einer eigenen Identität ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Das JuSchG regelt relevante Inhalte auf Trägermedien, so z.B. DVDs oder Videospiele. Jugendgefährdende Inhalte können indiziert werden und sind damit im Vertrieb nur noch Erwachsenen zugänglich. Indizierungsverfahren werden von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz durchgeführt.

Im JMStV werden Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) sowie unter Telemedien das Internet und die dort veröffentlichten Inhalte geregelt. Verstöße gegen den JMStV prüft die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und entscheidet entsprechende Maßnahmen.

Gewalthaltige, sozialethisch desorientierende oder pornographische Inhalte können die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, entsprechend bedeutsam sind die Maßnahmen des Jugendmedienschutzes, ganz besonders für gefährdete Zielgruppen aus marginalisierten Familien. Darüber hinaus sind in einer digital vernetzten Gegenwart präventive Maßnahmen, wie die Förderung von Medienkompetenz zentral. Die Förderung der Medienkompetenz umfasst nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch die Fachkräfte und Eltern.

Gerade weil die Kontrolle von Medieninhalten angesichts einer von Medienkonvergenz, dynamischer Weiterentwicklung technischer Geräte und globaler Vernetzung geprägten Welt eine große Herausforderung darstellt, bleibt der öffentliche Diskurs über Verstöße relevant. Der Jugendmedienschutz hat eine Orientierungsfunktion und bleibt in Bewegung, da die Gesellschaft immer neu bewertet, welche Grenzen bei Kindern und Jugendlichen gewahrt werden müssen, wenn sie Medien nutzen.

Jugendschutzgesetz des Bundes

Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder

GEWALTPRÄVENTION

Gewaltprävention als Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes

(Cyber)Mobbing unter Jugendlichen ist sicher kein neues Phänomen, Ausgrenzen oder Hänseln hat es schon immer gegeben. Doch der Ton zwischen Kindern und Jugendlichen ist härter geworden. Dabei werden systematische Verunglimpfungen und Herabwürdigungen, Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte anderer von Eltern und Lehrern oft erst spät bemerkt. Mobbing ist dabei immer ein Gruppenphänomen mit vielen verschiedenen Beteiligten.

Eine Ausprägung ist das Cybermobbing, wenn die Ausgrenzung einzelner Personen über digitale Medien und in sozialen Netzwerken erfolgt. Wenn Mobbing dann endlich angesprochen wird, herrscht oft Unklarheit über die Wahl der Gegenmittel.

Zu den Themen Mobbing und Cybermobbing bieten wir als AKJS immer wieder Fortbildungsveranstaltungen an.

Eine gemeinsame Positionierung der Landesstellen Kinder- und Jugendschutz zur aktuellen Debatte zum Thema Cybermobbing kann hier Stellungnahme_Landesstellen_(Cyber)Mobbing_unter_Kindern_2021 nachgelesen werden. Das Papier enthält zudem Empfehlungen für geeigneten Maßnahme und Ansätze, die es zur Prävention und Intervention von Cybermobbing benötigt.

Ein Auszug:

Positionen zur Cybermobbing-Prävention

Werterahmen schaffen: Schule, Jugendarbeit und Jugendhilfe schaffen auf institutioneller Ebene einen Werterahmen (z.B. Schulprogramm, Leitbilder), der deutlich macht, dass Mobbing nicht geduldet wird. Konzepte für Prävention und Intervention werden regelmäßig allen Beteiligten – Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften, Eltern und Erziehenden – transparent gemacht. Eine Steuerungsgruppe überprüft und optimiert die Maßnahmen.

Anlaufstelle/»Clearingstelle« vorhalten: Kinder und Jugendliche, Eltern und andere Erziehende, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte wissen, an wen sie sich vertraulich und wirkungsvoll bei Mobbing oder Konflikten wenden können (»Clearingstelle«)

Ressourcen für ein gutes Gruppenklima sichern: Ein starkes »Wir«-Gefühl in der Gruppe kann dabei helfen, entstehende Mobbingprozesse frühzeitig zu erkennen und zu stoppen. Dazu brauchen Kinder und Jugendliche Impulse zur Stärkung eines guten Klimas. Klassen- und Gruppenleitungen brauchen Wissen, wann und wie das Thema (Cyber)Mobbing präventiv bearbeitet werden kann.

Mitbestimmung ermöglichen: Das gemeinsame Entwickeln von Regeln unterstützt ein soziales Klima. Das fördert nicht nur die Teilhabe der einzelnen Gruppenmitglieder, es führt auch zu einem tieferen Verständnis über den Sinn der Regeln und erhöht die Bereitschaft, diese umzusetzen. Kinder und Jugendliche sowie Fachkräfte/Lehrkräfte machen sich für die gemeinsam besprochenen Umgangsformen stark und verabreden Konsequenzen bei Übertretungen.

Grenzverletzungen konfrontieren: Grenzverletzendes Verhalten wird optimalerweise von Erwachsenen und/ oder Kindern und Jugendlichen in wohlwollender Weise konfrontiert. Um das zu üben, braucht es Raum, Zeit und Struktur (z. B. Klassen- oder Gruppenrat). Die Verantwortung, einen beginnenden Mobbingprozess zu stoppen, liegt letztendlich bei den Erwachsenen.

Prävention kontinuierlich verankern: Ein bis zwei Projekttage zu (Cyber)Mobbing und zum Umgang mit- einander sind nicht genug. Regelmäßige Einheiten zur Stärkung des sozialen Klimas und des Zusammenhaltes können Mobbingprozessen vorbeugen. Externe Fachkräfte können hinzugezogen werden, ersetzen aber nicht einen Kompetenzerwerb von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften zur Prävention von (Cyber)Mobbing.

Prävention ersetzt keine Intervention: Wenn ein ungelöster Mobbingfall virulent ist, sind reine Präventionsmethoden kontraproduktiv. Deswegen ist Interventionskompetenz Bestandteil von Anti-Mobbing-Strategien.

Positionen zur Cybermobbing-Intervention

Bei (Cyber)Mobbing unter Kindern und Jugendlichen liegt die Verantwortung und Chance zur Intervention in der Institution: Das gilt auch, wenn die Attacken über Social Media verbreitet werden. Die Schule ist eine Arena für die Entwicklung von Sozialverhalten, Selbstbehauptung und Selbstwertgefühl von jungen Menschen. Deshalb ist sie nicht nur ein Ort für Prävention, sondern auch für Schutz und Hilfe. Entsprechend sind in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendarbeit die dortigen Fachkräfte in der Pflicht.

Kinder und Jugendliche, die von Mobbing betroffen sind, schützen und stärken: Das vertrauliche Gespräch mit der gemobbten Person und ihr Einverständnis für die Intervention ist Voraussetzung für alle Maßnahmen.

Mobbing kann beendet werden: Erfolgskriterien sind der Zugang zur Mobbing-aktiven Gruppe, eine lösungs- orientiere Haltung der Fachkraft und eine erprobte Methode für die Intervention. Nicht jede Maßnahme ist für alle Mobbing-Situationen geeignet. Bewährt haben sich im Wesentlichen drei Interventionsmaßnahmen:

1. No Blame Approach: Es werden Lösungen mit den Beteiligten entwickelt statt die Vorfälle aufzuarbeiten; die Lehrkraft/pädagogische Fachkraft bindet die mobbenden Kinder/Jugendlichen in eine Unterstützungsgruppe ein.

2. Konfrontative Methode (Farsta): Bei klarer Beweislage findet eine Konfrontation der Personen statt, die Mobbingattacken durchgeführt haben.

3. Systemische Mobbingintervention: Im Rahmen eines Sozialtrainings wird ggf. ein Mobbingfall im Beisein aller Schüler/-innen ohne Schuldzuweisung bearbeitet.

Eine pädagogische Aufarbeitung hat Vorrang vor Schuldzuweisung und Sanktionierung: Wir empfehlen Interventionsmethoden, die darauf abzielen, die regelmäßigen Attacken nachhaltig zu stoppen, die betroffenen Kinder und Jugendlichen aus der Opferrolle zu holen und die Gemeinschaft zu resozialisieren. Eine gelungene Intervention beendet die Angriffe und schafft für die Beteiligten positive Entwicklungsmöglichkeiten.

Konsequenzen statt »Einsicht«: Mobber/-innen erhalten die Chance, die Attacken zu unterlassen und sich durch prosoziales Verhalten Anerkennung zu verschaffen. Zentrales Ziel ist nicht, »Einsicht« in Fehlverhalten zu erreichen, sondern auf die Einhaltung der sozialen Regeln zu bestehen. Schule kann bei Mobbing pädagogische Maßnahmen bis zum Schulausschluss folgen lassen. Diese Konsequenzen sind auf Schulebene zu klären und notfalls auch durchzusetzen.

Emotionale Erschütterung statt kognitiver Empathie: Die innere Bereitschaft zur Verhaltensänderungen erfolgt über emotionale Erschütterung. Kinder und Jugendliche sind in großer Mehrheit bereit, eine gemobbte Gleichaltrige/einen gemobbten Gleichaltrigen zu unterstützen, wenn sie der Schmerz und das Leiden erschüttert und Mitgefühl entsteht. Das kann gefördert, aber nicht erzwungen werden. Eine rein kognitive Empathieschulung (bspw. über Arbeitsblätter/Aufsatzthemen) führt bloß zu sozial angepasstem Verhalten.

Dranbleiben statt abhaken: Auch nach einer Intervention bleibt die Gruppe im Fokus der Aufmerksamkeit. Nach-Gespräche mit dem/der Gemobbten und ggf. den Mobbenden sowie Unterstützungsangebote für Verhaltensunsicherheiten folgen, bis das Sicherheitsgefühl für alle wiederhergestellt ist. Notfalls sind bei Rückfällen auch Sanktionen erforderlich.

Ein Mobbingfall beinhaltet Chancen: Ein gut gelöster Mobbingfall und eine Verbesserung der Gemeinschaft führen oft zu nachhaltigen sozialen Lernerfahrungen. Ehemals gemobbte Kinder und Jugendliche, denen lange Zeit nicht geholfen wurde, können durch einzel- oder gruppentherapeutische Hilfe lernen, ihre Erfahrungen zu verarbeiten (Stand-Up-Trainings).

Aktuelle Termine und Fortbildungen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Startseite der AKJS. Auf Anfrage beraten wir pädagogische Fachkräfte und führen an Schulen Projekttage durch.

SUCHTPRÄVENTION

Stärkung von Kindern und Jugendlichen

In unserer Arbeit setzen wir auf die Förderung der sozialen Kompetenzen. Es gilt das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl junger Menschen zu stärken und deren Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Aus einer starken, selbstsicheren Position heraus sollen Jugendliche Nein zu Suchtmitteln aller Art sagen können.

Natürlich gehört die Auseinandersetzung mit legalen und illegalen Suchtmitteln zum Entwicklungsprozess eines jeden Jugendlichen. Die Jugendlichen sammeln dabei sehr unterschiedliche Erfahrungen. Nicht jeder junge Mensch probiert Drogen aus und nicht jeder, der Drogen ausprobiert, ist deshalb gleich suchtgefährdet. Erst im Wechselspiel mit anderen Faktoren kann die Gefahr einer Abhängigkeit entstehen.

Auf Anfrage beraten wir pädagogische Fachkräfte.

MATERIALIEN

Handreichung „Digital aufwachsen in HZE. 7 erste Schritte zum Medienkonzept. Ein Leitfaden für Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung.“

Viele Einrichtungen der Jugendhilfe in Brandenburg haben den Bedarf für medienpädagogische Begleitung erkannt und sich auf den Weg gemacht, um ein Medienkonzept zu erarbeiten.

Mit der vorliegenden Handreichung steht den Teams der Einrichtungen nun eine praktische Übersicht zentraler Schritte, Fragen und Aufgaben zur Verfügung, die den Arbeitsprozess zum Medienkonzept erleichtern soll. Der Leitfaden eignet sich auch, um das gesamte Team für die Relevanz des Medienkonzepts und die Verantwortung aller Fachkräfte dabei zu sensibilisieren.

Sie können sich den Leitfaden hier herunterladen.

Vielen Dank an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport für die Förderung des Projekts.

Projektbericht „Medienkompetenz in der Frühpädagogik“

„Medienkompetenz in der Frühpädagogik“ ist ein Pilotprojekt zur Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte für medienpädagogische Fragestellungen – in Kooperation mit dem Büro Berlin des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis.

Mit diesem Projekt verfoltgen AKJS und JFF das Ziel, einen Impuls für fachlich fundierte Angebote zur Medienerziehung als Maßnahme der Prävention und Partizipation in Kindertagesstätten in den Regionen des Landes Brandenburg zu setzen.

Der Projektbericht fasst den Prozess und zentrale Erkenntnisse des erfolgreichen Modellprojekts zusammen.

Rechtsauffassung und Praxishinweise der Obersten Landesjugendbehörden zum Jugendschutz bei öffentlichen eSport-Veranstaltungen

eSport Events sind und werden immer mehr Bestandteil der Kinder- und Jugendkultur. Um Behörden bei der Entscheidung für öffentliche eSport Veranstaltungen zu unterstützen, geben die obersten Landesjugendbehörden Praxishinweise zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuschG).

Cover Broschüre Cybermobbing

Arbeitsmodule zur Prävention von Cybermobbing in Schule und Jugendhilfe

Speziell für schulische Lehrkräfte und Fachkräfte der Jugendarbeit hat die die Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS) in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) eine modulare Einheit für Einrichtungen zum Umgang mit Cybermobbing erstellt. Es besteht aus fünf aufbauenden Bausteinen, deren Inhalte und Ablauf ausführlich erläutert sind, sodass diese direkt für die eigene Arbeit genutzt werden können. Die Broschüre enthält zudem zahlreiche Ansprechpartner*innen und Informationsstellen.

AKJS (Hrsg.) Arbeitsmodule zur Prävention von Cybermobbing in Schule und Jugendhilfe, 2. aktual. Aufl. (2016); Lizenz: CC BY-NC-SA