Der Landtag Brandenburg hat am 19. Juni das erste Kinder- und Jugendgesetz für das Land Brandenburg beschlossen. Dieses wegweisende Gesetz sieht umfassende Schutzkonzepte und die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz vor und stärkt gleichzeitig die klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus werden die Anforderungen des Bundes nach der Reform des SGB VIII in Landesrecht umgesetzt und das AG KJHG abgelöst. Erstmals erhält auch der Jugendmedienschutz einen eigenen Paragraphen und wird neben dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gemäß §14 SGB VIII besonders hervorgehoben.

Wir gratulieren.

Jugendmedienschutz bekommt einen eigenen Paragraphen

Der Paragraph (§15) zum Jugendmedienschutz ist im Allgemeinen Teil des Kapitels Schutz von Kindern und Jugendlichen verankert und adressiert damit alle Träger, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind.

Er setzt auf einen umfangreichen Kenntnisstand der Fachkräfte, der diesen ermöglicht Kindern und Jugendlichen Zugang zu entwicklungsangemessenen Inhalten im digitalen Raum zu ermöglichen und die Rechte der Kinder auf Privatsphäre, Information, Beteiligung und Bildung gleichermaßen zu wahren.

Fachstellen Jugendmedienschutz und Medienbildung

Ohne Unterstützung in der Qualifikation der Fachkräfte kann es nicht gehen. Das hat auch das Gesetz berücksichtigt und sieht die Einrichtung von zwei Fachstellen vor, die hier durch Angebote unterstützend tätig werden.

Jugendmedienschutz zieht in die Jugendhilfeplanung ein

Damit der Jugendmedienschutz seine volle Wirkung entfalten kann, hat er einen eigenen Platz im zentralen strategischen Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe erhalten: der Jugendhilfeplanung (§ 57).

Wir hoffen, dass er nicht nur im Leistungsbereich Jugendförderung (SGB VIII §§11-14) Berücksichtigung findet, sondern, wie im Gesetz vorgesehen, eine übergreifende Strahlkraft entfaltet.

Das ganze Gesetz kann hier nachgelesen werden.