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SUCHT
PRÄVENTION

JUGENDMEDIENSCHUTZ

Jugendmedienschutz als eine zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes

Die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz sollen junge Menschen vor medialen Inhalten schützen, die eine entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Wirkung haben können. Dabei geht es zum einen darum, dass Gefährdungen nicht entstehen (struktureller Jugendschutz), dass über Risiken aufgeklärt und Kompetenzen vermittelt werden (erzieherischer Jugendschutz) und existierende Gefährdungen geregelt werden (gesetzlicher Jugendschutz).

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und somit sieht der gesetzliche Jugendmedienschutz mediale Schonräume vor, die das unbeeinträchtigte Heranwachsen und die Entwicklung einer eigenen Identität ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Das JuSchG regelt relevante Inhalte auf Trägermedien, so z.B. DVDs oder Videospiele. Jugendgefährdende Inhalte können indiziert werden und sind damit im Vertrieb nur noch Erwachsenen zugänglich. Indizierungsverfahren werden von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz durchgeführt.

Im JMStV werden Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) sowie unter Telemedien das Internet und die dort veröffentlichten Inhalte geregelt. Verstöße gegen den JMStV prüft die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und entscheidet entsprechende Maßnahmen.

Gewalthaltige, sozialethisch desorientierende oder pornographische Inhalte können die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, entsprechend bedeutsam sind die Maßnahmen des Jugendmedienschutzes, ganz besonders für gefährdete Zielgruppen aus marginalisierten Familien. Darüber hinaus sind in einer digital vernetzten Gegenwart präventive Maßnahmen, wie die Förderung von Medienkompetenz zentral. Die Förderung der Medienkompetenz umfasst nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch die Fachkräfte und Eltern.

Gerade weil die Kontrolle von Medieninhalten angesichts einer von Medienkonvergenz, dynamischer Weiterentwicklung technischer Geräte und globaler Vernetzung geprägten Welt eine große Herausforderung darstellt, bleibt der öffentliche Diskurs über Verstöße relevant. Der Jugendmedienschutz hat eine Orientierungsfunktion und bleibt in Bewegung, da die Gesellschaft immer neu bewertet, welche Grenzen bei Kindern und Jugendlichen gewahrt werden müssen, wenn sie Medien nutzen.

Jugendschutzgesetz des Bundes

Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder

Kinder- und Jugendgesetz Brandenburg §15

GEWALTPRÄVENTION

Gewaltprävention als Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes

Befähigung, Teilhabe, Schutz

Laut der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Schutz, Geborgenheit, Förderung, Stärkung und aktive Teilhabe. Auf dieser Grundlage und gemäß SGB VIII ist die Selbstbestimmung junger Menschen das Leitprinzip der AKJS. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gestärkt und Benachteiligungen und Gewalterfahrungen abgebaut werden. Dabei gilt es, sie zu befähigen, sich sicher in digitalen und analogen Entwicklungsräumen zu bewegen.
In der Gewaltprävention richten wir den Blick auf verschiedene Bereiche der Entwicklung junger Menschen. Zentral ist in unserer Arbeit dabei der digitale Raum.
Gewaltprävention umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Gewalt frühzeitig zu erkennen, ihrer Entstehung vorzubeugen und Kindern und Jugendlichen eine möglichst sichere Entwicklung zu ermöglichen. Dabei geht es zum einen um Möglichkeiten der Unterstützung bei Gewaltvorfällen, jedoch vor allen Dingen um Prävention, also den Schutz und die Verringerung von Gewaltvorfällen. Prävention setzt schon früh an, bzw. bei sexueller Bildung und Medienbildung.

Unsere thematischen Schwerpunkte

Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum

Der digitale Raum nimmt einen großen Raum in den Lebenswelten und der sexuellen Entwicklung junger Menschen ein. Sie entwickeln ihre (sexuelle) Identität, probieren sich aus und treten miteinander in Interaktion. Der digitale Raum bietet dabei viele Chancen: einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen, die Vernetzung queerer Jugendlicher oder auch digitales Flirten und Sexting.
Gleichzeitig entstehen dabei Risiken – von Grenzüberschreitungen untereinander bis hin zu sexualisierten Übergriffen durch Erwachsene, etwa in Form von Cybergrooming. So erleben etwa 20% der Jungen, 40% der Mädchen und sogar 60% queere (diverse) Jugendlicher sexualisierte Gewalt im Netz

Hass im Netz und (Cyber)Mobbing

Weitere wichtige Bereiche der Gewaltprävention im digitalen Raum sind Phänomene wie Hass im Netz und (Cyber)Mobbing.
(Cyber)Mobbing ist immer ein Gruppenphänomen mit vielen Beteiligten. Es zeichnet sich durch systematische Verunglimpfungen und Herabwürdigungen aus – Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte anderer – und geht fast immer mit Mobbing im digitalen Raum einher. Die Besonderheit des digitalen Raums liegt darin, dass Mobbende anonym bleiben können. Die Distanz führt oft zu einer Enthemmung im Handeln, zudem gibt es meist deutlich mehr Zuschauende als beim analogen Mobbing.
Richten sich die Verunglimpfungen gegen Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, Religion, soziale Herkunft, Bildung, Hautfarbe oder ähnliche Merkmale, sprechen wir von Hass im Netz.

Eine besondere Herausforderung

Digitale Räume, in denen junge Menschen interagieren, sind für Erwachsene oft nicht sichtbar. Häufig herrscht zudem Unklarheit darüber, welche Interventions- und Präventionsmöglichkeiten überhaupt bestehen. Genau hier setzt unsere Arbeit an.

Unsere Angebote

Zu den Themen sexuelles Aufwachsen und sexualisierte Gewalt im digitalen Raum, Hass im Netz und Cybermobbing bieten wir regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen an.

In der Info-Box Gewalt im Netz finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Phänomene, Präventions- und Interventionsansätze und weiterführende Links.

Die Broschüre zur Einbindung des digitalen Raums in Schutzkonzepte unterstützt Sie bei der Erstellung eigener Schutzkonzepte.

Das Projekt Gemeinsam ohne Hass im Netz (GONE) unterstützt Menschen in Brandenburg, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Das Projekt vermittelt Wissen, praktische Methoden und konkrete Handlungsmöglichkeiten für den pädagogischen Umgang mit Hass und Gewalt im digitalen Raum.

SUCHTPRÄVENTION

Stärkung von Kindern und Jugendlichen

In unserer Arbeit setzen wir auf die Förderung der sozialen Kompetenzen. Es gilt das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl junger Menschen zu stärken und deren Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Aus einer starken, selbstsicheren Position heraus sollen Jugendliche Nein zu Suchtmitteln aller Art sagen können.

Natürlich gehört die Auseinandersetzung mit legalen und illegalen Suchtmitteln zum Entwicklungsprozess eines jeden Jugendlichen. Die Jugendlichen sammeln dabei sehr unterschiedliche Erfahrungen. Nicht jeder junge Mensch probiert Drogen aus und nicht jeder, der Drogen ausprobiert, ist deshalb gleich suchtgefährdet. Erst im Wechselspiel mit anderen Faktoren kann die Gefahr einer Abhängigkeit entstehen.

Auf Anfrage beraten wir pädagogische Fachkräfte.