SEXTING – Missbrauch

BESCHREIBUNG

UMGANG

BERATUNG UNTERSTÜTZUNG

LITERATUR MATERIALIEN

BESCHREIBUNG

Sexting ist ein Kofferwort, bestehend aus den Wörtern „Sex“ und „Texting“. Es beschreibt das Versenden und Empfangen selbstproduzierter, freizügiger Aufnahmen via Computer oder Smartphone. Unter jungen Menschen sind auch die Begriffe „Pics“ oder „Nudes“ gebräuchlich. Wenn es einvernehmlich unter Menschen 14+ stattfindet, kann es ein lebendiger Teil des Entdeckens der eigenen Sexualität sein. Wichtig ist, dass alle involvierten Personen zustimmen und mindestens 14 Jahre alt sind und die Aufnahmen nicht ohne Einverständnis der Abgebildeten und der Empfänger:innen weiterleiten.

Nicht-einvernehmliches Sexting meint entsprechend das Versenden und Empfangen entsprechender Aufnahmen ohne das Einverständnis der/des Abgebildeten, bzw des/der Empfänger:in. Es kann sich hierbei um (unbeabsichtigte) Grenzüberschreitung oder gezielte Übergriffe handeln und ist eine Form sexualisierter Gewalt.

UMGANG

Es ist wichtig, auch schon bei Grenzverletzungen genau hin zu schauen, zu intervenieren und eine Kultur der Grenzachtung in der Einrichtung zu etablieren, damit diese möglichst gar nicht passieren, bzw. sich nicht wiederholen und zu Übergriffen werden.

Intervention

  • den Betroffenen behutsam zuhören nicht verurteilen
  • nicht gleich aufgeben, wenn Betroffene die Hilfe ablehnen. Häufig ist Angst vor Victim Blaming (Schuldzuweisung an die betroffene Person), der Peer-Group oder den Eltern im Spiel; weiter im Gespräch bleiben
  • keine Schuldzuweisungen. Betroffene sind häufig eh schon verunsichert oder/und beschämt, weil sie Spott ausgeliefert sind. Es ist wichtig, Verständnis zu zeiten. Sexy Bilder oder Nachrichten zu erstellen und zu verschicken ist an sich in Ordnung. Nun muss geschaut werden, ob diese unerlaubt, bzw. ohne Einverständnis verschickt wurden.
  • Schauen, wie es der betroffenen Person geht und was für sie getan werden kann; herausfinden, ob Selbst- oder Fremdgefährdung im Raum steht.
  • Kinder und Jugendliche über ihre Rechte aufklären
  • gemeinsam über die nächsten Schritte sprechen
  • Die betroffene Person ermutigen zu handeln und sich zu wehren
  • Wenn die ausübende Person im gleichen Alter und bekannt, bzw. aus dem Nahumfeld ist, kann je nach pädagogischer Beziehung eine Ansprache erfolgen und gesehen werden, ob ein Prozess der Einsicht möglich ist. Auch dieser Schritt sollte mit der betroffenen Person abgesprochen werden. Je nach Schweregrad und Willen zur Einsicht, können auch hier die Plattform und Behörden informiert werden.
  • Bei erwachsener ausübender Person, bzw. Fake-Profil: bei der Plattform melden und Beschwerdestellen informieren (Kinder- und Jugendpornografie melden)
  • Unterstützen bei der Meldung des Vorfalls
  • sich ggf. Beratung und Unterstützung holen
  • ggf. an die Polizei wenden und Anzeige erstatten
  • Schritte und Ereignisse schriftlich dokumentieren

Prävention

  • offen für Fragen und Themen der Kinder und Jugendlichen sein und im Gespräch bleiben
  • sexualpädagogische Angebote in der Einrichtung machen
  • mit Kindern und Jugendlichen über unterschiedliche Geschlechterrollenerwartungen reden. Zugeschriebene Rollenerwartungen führen oft zu Scham und Ohnmachtsgefühlen und verhindern häufig, dass Betroffene sich Hilfe holen.
  • offen gegenüber dem Thema Sexting sein und deutlich machen, dass es verschiedene Haltungen dazu gibt und geben darf
  • offen über Chancen und Gefahren von Sexting sprechen
  • Kinder und Jugendliche nicht verurteilen
  • Kinder und Jugendliche ermutigen, eigene Grenzen herauszufinden und deutlich zu machen
  • über Datenschutzrichtlinien der Apps aufklären
  • für ihre Rechte am eigenen Bild sensibilisieren
  • Kindern und Jugendlichen klar machen, dass sie nur Aufnahmen von sich machen/verschicken sollen, wenn sie sich dabei wohl fühlen, sie der anderen Person vertrauen, und wenn das Gegenüber einverstanden ist; gleichzeitig klar machen, dass die Verantwortung, bzw. die Schuld immer bei der Person liegt, die die Aufnahmen ohne Einverständnis der anderen Person macht oder/und weiterleitet.
  • niemals freizügige Aufnahmen anderer weiterleiten; das ist unfair und außerdem strafbar
  • technische Schutzmaßnahmen aktivieren und Kinder und Jugendliche darüber aufklären
  • auf Hilfsangebote aufmerksam machen

BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG

LITERATUR UND MATERIALIEN